Strafschmerz - Theorie und Kritik einer umstrittenen Praxis
Der strafrechtliche Schuldspruch hat, neben der verfahrensrechtlichen Missbilligung der Tat, häufig einen Strafschmerz oder – wie es auch heißt – ein Übel zur Folge, denken wir an die verschiedenen Formen der Geld- und Freiheitstrafe oder an die Ersatzfreiheitsstrafe. Dieser Strafschmerz wird in der gängigen Praxis regelmäßig vorausgesetzt. Zu fragen ist aber, was Schmerz im strafrechtlichen Sinn bedeutet, warum es ihn überhaupt geben soll und wenn ja, was er eigentlich in individueller, sozialer und ethischer Hinsicht bewirken kann. Ist der Strafschmerz ein archaisches Instrument der Rache, wie Nietzsche meinte oder auch in einer freien Gesellschaft wie der unsrigen notwendig? Diesen und weiteren Fragen will sich das Kolloquium anhand von ausgewählten philosophischen, psychologischen, politischen und strafrechtstheoretischen Texten widmen.